Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Rauszeit
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen von Tagesfahrten, die über die Marke Rauszeit angeboten und von der knee deep UG (haftungsbeschränkt) durchgeführt oder veranstaltet werden.
1.2 Gegenstand des Vertrags sind organisierte Tagesfahrten mit festem Termin, insbesondere Busfahrten zu Freizeitparks innerhalb Deutschlands. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website, im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Veranstalter
Veranstalter der Fahrten ist:
knee deep UG (haftungsbeschränkt)
Linzer Straße 60
70469 Stuttgart
Deutschland
Geschäftsführer: Matthias Wurster
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
HRB 791135
Rauszeit ist ein Angebot der knee deep UG (haftungsbeschränkt).
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Darstellung der Fahrten auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
3.2 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die gebuchte Tagesfahrt ab.
3.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.
3.4 Der buchende Kunde haftet für alle von ihm mit angemeldeten Teilnehmer nur dann wie für eigene Verpflichtungen, wenn er eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.
4. Leistungsumfang
4.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der gebuchten Fahrt sowie aus der Buchungsbestätigung.
4.2 Sofern in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders angegeben, umfassen die Leistungen insbesondere:
Hin- und Rückfahrt im Reisebus
Eintritt in den beworbenen Freizeitpark
4.3 Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich ausgeschrieben oder bestätigt wurden. Dies gilt insbesondere für Mahlzeiten, Reiseleitung im Park, Betreuung, Versicherungen, persönliche Ausgaben und sonstige Nebenleistungen.
4.4 Die Fahrten sind als organisierte Transferfahrten konzipiert. Der Aufenthalt im Freizeitpark erfolgt eigenständig.
5. Teilnahmevoraussetzungen, Minderjährige, Einverständniserklärung
5.1 Eine Teilnahme ist für volljährige Personen uneingeschränkt möglich.
5.2 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren können ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen, sofern dem Veranstalter spätestens bis Fahrtbeginn eine vollständig ausgefüllte und von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt.
5.3 Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
5.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Fahrt auszuschließen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder erforderliche Nachweise, insbesondere die Einverständniserklärung, bei Fahrtantritt nicht vorliegen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
6. Keine Betreuung
6.1 Die Fahrten sind keine betreuten Jugendfahrten.
6.2 Während der Busfahrt und während des Aufenthalts im Freizeitpark erfolgt keine Beaufsichtigung oder Betreuung durch den Veranstalter.
6.3 Erziehungsberechtigte tragen die Verantwortung für von ihnen begleitete minderjährige Teilnehmer selbst. Bei allein reisenden Jugendlichen verbleibt die Verantwortung für die eigenständige Teilnahme beim Erziehungsberechtigten, der die Einverständniserklärung abgegeben hat.
7. Preise und Zahlung
7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
7.2 Der Gesamtpreis ist, sofern im Buchungsprozess nichts Abweichendes geregelt ist, mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Der Veranstalter ist berechtigt, bei nicht oder nicht vollständig fristgerecht geleisteter Zahlung nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10 zu verlangen, sofern der Kunde die Nichtzahlung zu vertreten hat.
8. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
8.1 Bei den angebotenen Fahrten handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen beziehungsweise termingebundenen Beförderungs- und Veranstaltungsleistungen mit festem Datum.
8.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegen.
9. Fahrzeiten, Zustiegsorte, Routenanpassung
9.1 Die im Rahmen der Ausschreibung oder im Buchungsprozess genannten Abfahrtszeiten sind zunächst Richtwerte.
9.2 Die finalen Fahrzeiten und gegebenenfalls die endgültige Routenführung werden dem Kunden spätestens drei Tage vor der Fahrt mitgeteilt.
9.3 Der Veranstalter plant jede Fahrt individuell und bemüht sich um eine bestmögliche Route mit möglichst wenigen Stopps. Deshalb kann es vorkommen, dass nicht alle ursprünglich genannten Zustiegsorte angefahren werden. In diesem Fall werden die finalen Fahrzeiten entsprechend angepasst.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Zugang der finalen Informationen an den dort genannten Zeiten und Zustiegsorten zu orientieren.
10. Rücktritt durch den Kunden, Stornopauschalen, Nichterscheinen
10.1 Der Kunde kann jederzeit vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
10.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die Fahrt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
10.3 Der Veranstalter pauschaliert diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen anderweitigen Erwerbs wie folgt:
bis 30 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Gesamtpreises
ab 29 bis 22 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Gesamtpreises
ab 21 bis 15 Tage vor Fahrtbeginn: 60 % des Gesamtpreises
ab 14 bis 8 Tage vor Fahrtbeginn: 70 % des Gesamtpreises
ab 7 bis 4 Tage vor Fahrtbeginn: 80 % des Gesamtpreises
ab 3 Tage vor Fahrtbeginn sowie bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtpreises
10.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.5 Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
11. Ersatzperson
11.1 Der Kunde kann bis vor Fahrtbeginn eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt, sofern der Veranstalter dem nicht aus sachlichen Gründen widerspricht.
11.2 Ein sachlicher Grund für einen Widerspruch liegt insbesondere vor, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzliche beziehungsweise behördliche Vorgaben entgegenstehen.
11.3 Die Benennung einer Ersatzperson soll rechtzeitig in Textform erfolgen.
11.4 Sofern durch den Wechsel tatsächlich Mehrkosten entstehen, sind diese vom ursprünglichen Kunden beziehungsweise von der Ersatzperson zu tragen.
11.5 Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
12. Umbuchung
12.1 Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht.
12.2 Soweit der Veranstalter im Einzelfall aus Kulanz einer Umbuchung zustimmt, erfolgt dies freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für künftige Fälle.
13. Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt durch den Veranstalter
13.1 Der Veranstalter kann vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung oder im Buchungsprozess angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Nach dem Gesetz muss der Rücktritt in diesem Fall innerhalb bestimmter Fristen erfolgen; bei Reisen von weniger als zwei Tagen in der Regel spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn.
13.2 Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die er nicht zu vertreten hat, die Durchführung der Fahrt erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen.
13.3 Im Fall eines berechtigten Rücktritts durch den Veranstalter werden bereits geleistete Zahlungen auf den Fahrpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
14. Leistungsänderungen
14.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind, den Gesamtcharakter der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
14.2 Dies betrifft insbesondere Änderungen bei
Zustiegsorten
Abfahrtszeiten innerhalb eines zumutbaren Rahmens
eingesetzten Busunternehmen
Sitzplatzverteilungen
organisatorischen Abläufen vor Ort
14.3 Wesentliche Änderungen wird der Veranstalter dem Kunden unverzüglich mitteilen.
15. Verhalten des Teilnehmers, Ausschluss von der Fahrt
15.1 Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Fahrgäste, der Fahrer, das eingesetzte Busunternehmen sowie der Ablauf der Fahrt nicht beeinträchtigt werden.
15.2 Teilnehmer können von der Fahrt ausgeschlossen werden, wenn sie die Durchführung der Fahrt nachhaltig stören, trotz Abmahnung wiederholt gegen Vorgaben verstoßen, stark alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluss stehen oder andere Personen gefährden.
15.3 Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises.
16. Pünktlichkeit, Verspätung, Nichtmitnahme
16.1 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig am mitgeteilten Zustiegsort zu erscheinen.
16.2 Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Mitnahme, wenn ein Zuwarten dem Veranstalter, dem Fahrer oder den übrigen Teilnehmern nicht zumutbar ist oder den Fahrplan gefährdet.
16.3 In diesem Fall bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den Fahrpreis bestehen. Etwaige Rücktrittskosten richten sich nach Ziffer 10.
17. Rückfahrt, Busnutzung, persönliche Gegenstände
17.1 Die Rückfahrt erfolgt zur mitgeteilten Zeit grundsätzlich mit demselben Bus, mit dem die Hinfahrt durchgeführt wurde.
17.2 Der Teilnehmer nutzt dabei grundsätzlich wieder denselben Sitzplatz wie auf der Hinfahrt, soweit organisatorische Gründe keine andere Zuweisung erfordern.
17.3 Persönliche Gegenstände können tagsüber im Bus verbleiben. Der Bus ist während des Aufenthalts im Freizeitpark in der Regel geschlossen, da der Fahrer seine gesetzlich vorgeschriebenen Ruhe- und Pausenzeiten einhält.
17.4 Für im Bus zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.
18. Haftung
18.1 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
18.2 Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
18.3 Keine Haftung besteht für Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Hierzu zählen insbesondere Verkehrsbehinderungen, Staus, Straßensperrungen, Witterungseinflüsse, behördliche Maßnahmen, kurzfristige Anordnungen des Freizeitparks sowie sonstige Fälle höherer Gewalt.
18.4 Für eigenverantwortlich verbrachte Zeit im Freizeitpark übernimmt der Veranstalter keine Aufsicht und keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website.
20. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
21.1 Es gilt deutsches Recht.
21.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Stuttgart Gerichtsstand.
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Se aplicará la legislación alemana. Salvo acuerdo en contrario, la jurisdicción competente para ambas partes contratantes es Stuttgart. El organizador es
Cruise and Ride | Linzer Straße 60 | D-70469 Stuttgart
Cruise and Ride es una oferta de knee deep UG (haftungsbeschränkt) | Linzer Straße 60 | D-70469 Stuttgartt
Sede social de la empresa: Stuttgart | Tribunal de registro: Juzgado de Primera Instancia de Stuttgart HRB 791135
Número de identificación fiscal: 99023/28208 | Director General: Matthias Wurster